HZV Add-On-Vertrag vs. Vollversorgung
CEO Oska Health
HZV Add-On-Vertrag vs. Vollversorgung
Für Hausarztpraxen klingt der Add-On-Vertrag auf den ersten Blick naheliegend: Die gewohnte KV-/EBM-Abrechnung bleibt bestehen, zusätzliche HZV-Vergütungen kommen hinzu. Damit bleiben die vertrauten Abläufe und der Aufwand ist überschaubar.
Der Vollversorgungsvertrag geht weiter. Er löst die im HZV-Ziffernkranz enthaltenen Leistungen für eingeschriebene Patient:innen aus der regulären KV-Abrechnung heraus und schafft einen eigenen Rahmen für Leistungskatalog, Vergütung und Abrechnung. Das bedeutet mehr Umstellung – aber auch: Die Vergütung wird vorab im HZV-Vertrag festgelegt und ist damit weniger abhängig von EBM-Änderungen, Honorarverteilung und KV-Verhandlungen.
Genau hier liegt die zentrale Frage: Ist der Add-On-Vertrag der pragmatische Einstieg in die HZV? Oder bleibt er zu nah an einem System, dessen Schwächen viele Hausärzt:innen seit Jahren kritisieren?
Was ist HZV?
HZV steht für Hausarztzentrierte Versorgung. Gemeint ist eine besondere Versorgungsform nach § 73b SGB V, bei der die Hausarztpraxis die erste Anlaufstelle für Patient:innen ist und die gesamte medizinische Versorgung koordiniert.
Die Hausärztin oder der Hausarzt behält dabei den Überblick über die Behandlung: Befunde aus der eigenen Praxis, Rückmeldungen von Fachärzt:innen, Krankenhausberichte und Medikationspläne laufen hier zusammen. Daraus ergibt sich der Begriff „hausarztzentriert“: Die Versorgung wird nicht isoliert betrachtet, sondern über die Hausarztpraxis gebündelt und gesteuert.
Patient:innen wählen für die Teilnahme an der HZV eine feste Hausarztpraxis. Bei gesundheitlichen Beschwerden ist diese in der Regel ihre erste Anlaufstelle. Die Hausärztin oder der Hausarzt entscheidet dann gemeinsam mit den Patient:innen, welche weiteren Schritte sinnvoll sind – wie zum Beispiel eine fachärztliche Abklärung, eine Verordnung oder eine weitere Verlaufskontrolle.
Warum sind HZV-Verträge wichtig?
HZV-Verträge legen fest, wie diese besondere hausärztliche Versorgung umgesetzt wird. Sie regeln unter anderem Teilnahmevoraussetzungen, Vergütung, Abrechnung, Dokumentation und die Zusammenarbeit mit anderen Versorgungsebenen.
Für Hausärzt:innen sind diese Verträge wichtig, weil sie die koordinierende Rolle der Praxis nicht nur fachlich beschreiben, sondern auch vertraglich regeln. Je nach Ausgestaltung können HZV-Verträge die Regelversorgung ergänzen oder definierte hausärztliche Leistungen außerhalb der klassischen KV-Abrechnung vergüten.
HZV-Verträge werden nicht pauschal für alle Krankenkassen abgeschlossen, sondern jeweils mit einzelnen Krankenkassen oder Krankenkassenverbünden. Für Praxen bedeutet das: Welche HZV-Verträge infrage kommen, hängt davon ab, bei welcher Krankenkasse die Patient:innen versichert sind und welche Verträge in der Region angeboten werden.
HZV-Add-On: Ergänzung zum KV-System
Beim Add-On-Vertrag bleibt die reguläre KV-/EBM-Abrechnung bestehen. Der HZV-Vertrag ergänzt sie um einzelne zusätzliche Vergütungsbestandteile. Die Praxis rechnet weiterhin regulär über KV und EBM ab und erhält zusätzlich die im HZV-Vertrag vereinbarten Vergütungen.
Für Hausärzt:innen ist dieses Modell ein vergleichsweise niedrigschwelliger Einstieg in die HZV – zumindest was die Organisation angeht. Denn die Abrechnungswege und damit organisatorische Routinen bleiben weitgehend erhalten. Gleichzeitig können zusätzliche Versorgungsleistungen gemäß dem Add-On-Vertrag zusätzlich vergütet werden.
Wichtig ist dabei eine klare Abgrenzung zwischen Leistungen der Regelversorgung und Leistungen des HZV-Vertrags. Praxen müssen nachvollziehen können, welche Leistungen weiterhin über die KV abgerechnet werden und welche Bestandteile über den Add-On-Vertrag laufen. Entsprechend relevant sind eine saubere Dokumentation, die Kenntnis der jeweiligen Vertragsanlage und eine korrekte Umsetzung in der Praxissoftware.
Beispiel: Diabetes-Kontrolle im Add-On-Vertrag
Eine Patientin mit Diabetes ist in den HZV Add-on-Vertrag ihrer Krankenkasse eingeschrieben und kommt zur hausärztlichen Kontrolle. Die Ärztin bespricht die Blutzuckerwerte, prüft die Medikation und legt die weitere Behandlung fest. Medizinisch unterscheidet sich diese Versorgung nicht grundsätzlich von der regulären hausärztlichen Behandlung.
Der Unterschied liegt in der Abrechnung: Beim Add-On-Vertrag bleibt die KV-/EBM-Abrechnung bestehen. Die reguläre Behandlung wird weiterhin über KV und EBM abgerechnet. Zusätzlich sieht der HZV-Add-On-Vertrag eine eigene HZV-Ziffer vor. Diese wird nach den Vorgaben des Vertrags zusätzlich angesetzt.
Der Add-On-Vertrag bedeutet in diesem Fall also nicht, dass eine neue medizinische Leistung hinzukommt. Er ergänzt die bestehende KV-Abrechnung um eine vertraglich festgelegte HZV-Abrechnungsposition.
Vorteile des Add-On-Vertrags
- KV-/EBM-Abrechnung bleibt bestehen
- Meist weniger Software- und Prozessanpassungen
- Gewohnte Abrechnungswege
- Weniger Umstellung als bei Vollversorgung
- Geringerer Schulungsaufwand im Team
- Zusätzliche HZV-Vergütung möglich
Nachteile des Add-On-Vertrags
- Zusätzlicher Dokumentationsaufwand
- Großteil der Leistungen bleibt im KV-System
- Weiterhin Abhängigkeit von KV-/EBM-Vorgaben
HZV-Vollversorgung: Abrechnung über den HZV-Ziffernkranz
Beim Vollversorgungsvertrag wird die hausärztliche Versorgung eingeschriebener Patient:innen über einen eigenen HZV-Ziffernkranz abgerechnet. Dieser enthält die Leistungen des EBM, die Bestandteil des jeweiligen HZV-Vertrags sind. Für HZV-Patient:innen dürfen diese Leistungen nicht mehr über die KV abgerechnet werden, sondern laufen über die HZV-Abrechnung.
Die Abrechnung wird elektronisch an die HÄVG übermittelt. Die HÄVG prüft die Angaben und sorgt dafür, dass die Vergütung direkt an die Praxis ausgezahlt wird. Leistungen, die nicht im HZV-Ziffernkranz enthalten sind, werden weiterhin über die KV abgerechnet.
Leistungskatalog und Vergütung werden zwischen der Krankenkasse und dem jeweiligen Hausärzteverband vereinbart. Für Praxen liegt der finanzielle Vorteil vor allem in der besseren Planbarkeit: Die Vergütung ergibt sich aus der Honoraranlage des HZV-Vertrags und ist weniger abhängig von nachträglicher Honorarverteilung, EBM-Änderungen und KV-Verhandlungen.
Für Hausärzt:innen ist das eine andere Abrechnungslogik als beim Add-On-Vertrag. Die Praxis muss wissen, welche Leistungen zum HZV-Ziffernkranz gehören und welche weiterhin über die KV laufen. Wichtig ist außerdem eine saubere Trennung zwischen HZV-Patient:innen und Nicht-HZV-Patient:innen.
Beispiel: Diabetes-Kontrolle im Vollversorgungsvertrag
Eine Patientin mit Diabetes ist in einen HZV-Vollversorgungsvertrag eingeschrieben und kommt zur hausärztlichen Kontrolle. Die Ärztin bespricht die Blutzuckerwerte, prüft die Medikation und legt die weitere Behandlung fest.
Gehört diese Leistung zum HZV-Ziffernkranz, darf die Praxis sie nicht über KV und EBM abrechnen. Sie übermittelt die HZV-Abrechnung elektronisch an die HÄVG. Die HÄVG prüft die Angaben und veranlasst die Auszahlung an die Praxis.
Leistungen, die nicht Teil des HZV-Ziffernkranzes sind, laufen weiterhin über die KV. Der Unterschied zum Add-On-Vertrag liegt also nicht zwingend in der Behandlung, sondern in der Abrechnungszuordnung: Add-On ergänzt die KV-Abrechnung um HZV-Ziffern. Vollversorgung verlagert den vertraglich definierten HZV-Ziffernkranz aus der KV-Abrechnung heraus.
Vorteile des Vollversorgungsvertrags
- HZV-Ziffernkranz außerhalb der KV-Abrechnung
- Vergütung nach der Honoraranlage des HZV-Vertrags
- Weniger Abhängigkeit von Honorarverteilung, EBM-Änderungen und KV-Verhandlungen
- Schnellere und planbarere Auszahlung der Honorare
- Nach Einarbeitung einfachere Abrechnung mit weniger Ziffern
- Stärkere Steuerungsrolle der Hausarztpraxis
Nachteile des Vollversorgungsvertrags
- Einarbeitung in HZV-Ziffernkranz und Honoraranlage
- Klare Zuordnung nötig: HZV-Ziffernkranz oder KV-Abrechnung
- HZV-Modul in der Praxissoftware erforderlich
- Leistungen aus dem HZV-Ziffernkranz dürfen für HZV-Patient:innen nicht über die KV abgerechnet werden
- Klare Trennung zwischen HZV-Patient:innen und Nicht-HZV-Patient:innen nötig
- Höhere Anforderungen an Dokumentation und Abrechnungssicherheit
Umsetzung von HZV-Verträgen in der Praxis
- Vertrag und Abrechnungsweg prüfen
Am Anfang steht der Blick in den konkreten Vertrag: Für welche Krankenkasse gilt er? Welche Patient:innen können eingeschrieben werden? Welche Leistungen werden vergütet? Und wie erfolgt die Abrechnung – zusätzlich zur KV-Abrechnung oder über die HÄVG?
Da HZV-Verträge immer mit einzelnen Krankenkassen abgeschlossen werden, sollte die Praxis prüfen, bei welchen Krankenkassen viele ihrer Patient:innen versichert sind. So lässt sich einschätzen, welche HZV-Verträge relevant sind.
Beim Add-On-Vertrag bleibt die KV-/EBM-Abrechnung bestehen. Bei der Vollversorgung laufen die Leistungen des HZV-Ziffernkranzes über die HÄVG; Leistungen außerhalb des Ziffernkranzes werden weiterhin über die KV abgerechnet.
- Patient:innen aktiv ansprechen
HZV lohnt sich für eine Praxis erst dann richtig, wenn genügend Patient:innen eingeschrieben sind. Deshalb sollte die HZV nicht nur beiläufig erwähnt werden. Ärzt:innen und MFAs sollten Patient:innen aktiv darauf ansprechen. - Nutzen einfach erklären
Viele Patient:innen können mit „HZV“ wenig anfangen. Verständlicher ist: Sie wählen ihre Hausarztpraxis als feste erste Anlaufstelle. Dort laufen Befunde, Medikamente und weitere Behandlungsschritte zusammen. Die Praxis behält den Überblick und koordiniert, was als Nächstes sinnvoll ist. - Einschreibung organisieren
Die Einschreibung sollte im Team klar geregelt sein: Wer spricht Patient:innen an? Wer erklärt die Teilnahme? Wer kümmert sich um die Unterlagen? Und wer hinterlegt den HZV-Status in der Praxissoftware? - Abrechnung und Dokumentation absichern
Für die Abrechnung muss klar sein, welcher Vertrag gilt und welche Leistungen darüber laufen. Beim Add-On-Vertrag ist besonders wichtig, KV-/EBM-Leistungen und HZV-Leistungen sauber zu trennen. Beim Vollversorgungsvertrag muss das Team genau erkennen, welche Patient:innen über den HZV-Vertrag abgerechnet werden. - HZV im Praxisalltag verankern
HZV sollte kein Zusatzthema sein, das nur einzelne Mitarbeitende kennen. Sinnvoll sind feste Abläufe: Ansprache, Einschreibung, Softwarekennzeichnung, Dokumentation und Abrechnung. So wird HZV Teil des Praxisalltags.
Fazit: Vertragsform entscheidet über Abrechnung und Planbarkeit
Add-On- und Vollversorgungsverträge gehören beide zur HZV, unterscheiden sich aber deutlich in der praktischen Umsetzung. Der Add-On-Vertrag bleibt näher am gewohnten KV-System. Für Praxen bedeutet das vertraute Abläufe und zusätzliche HZV-Vergütungen. Gleichzeitig bleibt ein großer Teil der Vergütung weiter an KV-/EBM-Vorgaben und Honorarverteilung gebunden.
Der Vollversorgungsvertrag löst die im HZV-Ziffernkranz enthaltenen Leistungen aus der regulären KV-Abrechnung heraus. Die Abrechnung läuft über die HÄVG, die Vergütung ergibt sich aus dem HZV-Vertrag. Dadurch entsteht mehr wirtschaftliche Planbarkeit.
Welche Vertragsform für eine Praxis sinnvoll ist, hängt von der regionalen Vertragslage, der Praxisorganisation und der strategischen Ausrichtung ab. Die HZV sollte dabei nicht nur als zusätzliche Abrechnungsoption betrachtet werden, sondern als fester Bestandteil der hausärztlichen Versorgung.
CEO Oska Health
Niklas hat 10 Jahre Erfahrung im nephrologischen Versorgungssektor sowie in Aufbau und Leitung von leistungsstarken digitalen Teams. In seiner letzten Position war er Director of Digital Products bei Fresenius Medical Care. Niklas hat drei Unternehmen gegründet und hält einen Executive MBA der Universität St. Gallen.